Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht etliche wie 6 kW, jedes mal mit nicht mehr denn beide Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht eine größere anzahl als 45 stundenkilometer, einer maximalen Leerma... https://edgarulwis.popup-blog.com/31558202/the-definitive-guide-to-motorradführerschein-kaiserslautern