I. d. r. sollten die Eigentümergemeinschaft dann abmahnen. Sollte sich auch hinter der dritten Abmahnung keine Heilung bei den geforderten des weiteren sogar vereinbarten Leistungen einstimmen, darf die Eigentümergemeinschaft kündigen. in wahrheit sollte alles hinter dem realen Arbeitszeitaufwand ansonsten dem Gebot der Wirtschaftlichkeit berechnet werden, Sie gutschrift Nicht mehr da https://fredc681fyv8.bloggactif.com/profile